Balkon schliessen - Eine gute Idee oder nicht?

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14.04.2022
Balkon schliessen - Eine gute Idee oder nicht?


Viele Menschen, die in kleinen Wohnungen leben, denken darüber nach, den Platz zu maximieren, indem sie den Balkon schließen, der ihrem Gebäude zugute kommt. Aber ist das eine gute Idee? Auch wenn die Änderung selbst einfach zu machen scheint, ist es ein langer Weg voller Genehmigungen, Reisen und zeitraubender Änderungen.

In unserem heutigen Immobilien-Blogartikel stellen wir Ihnen einige Informationen zu diesem Verfahren vor.

Das Wichtigste ist, dass das Schließen des Balkons in vielen Fällen illegal erfolgt, ohne dass die betreffenden Personen die erforderlichen Genehmigungen erhalten. Das Schließen des Balkons stört also nicht nur das Erscheinungsbild des Gebäudes und kann dessen Bausubstanz ernsthaft beeinträchtigen, sondern kann Ihnen auch ein empfindliches Bußgeld einbringen, solange die Regeln nicht befolgt werden.

In diesem Sinne ist Gesetz Nr. 149/2020, ist ein wichtiger Punkt in dem von Ihnen eingeleiteten Verfahren. Diese sieht vor, dass diejenigen, die ein Haus im Erdgeschoss haben und den Balkon oder die Loggia schließen wollen, nur die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft benötigen, ohne dass es der Zustimmung jedes Nachbarn bedarf. Wer von diesem Gesetz Gebrauch machen möchte, muss jedoch vor der Durchführung des Verfahrens schwerwiegende Gründe darlegen. Die angegebenen Gründe müssen sich auf die Sicherheit Ihres Hauses, die Reduzierung von Lärm von außen, Gerüche aus der Umgebung (falls zutreffend) beziehen.

Erforderliche Dokumente zum Schließen des Balkons
Gesetz Nr. 193/2019 zur Änderung und Vervollständigung des Gesetzes Nr. 50/1001 sieht vor, dass Sie zum Schließen des Balkons eine Baugenehmigung benötigen. Zur Ausstellung des Dokuments benötigen Sie folgende Unterlagen:
• Architektonisches Memorandum – stellt einen Projektauszug dar, der für den Entwurf, die Erweiterung oder Änderung eines Bauwerks erstellt wurde. Es enthält viele Kapitel, die allgemeine Details über das Gebäude, die Beschreibung der geplanten Arbeiten, die Eigenschaften des zu ändernden Gebiets, die Erfüllung von Qualitätsanforderungen usw. enthalten;

• Vermessung – dieses Dokument enthält Informationen zur Durchführung von Messungen, Zeichnungen und maßstäblichen Darstellungen von neu zu bauenden Elementen;

• Der Vorschlag, den Balkon für die damit verbundenen Arbeiten zu schließen;

• Die Zustimmung des ursprünglichen Designers bzw. des technischen Gutachtens für den Raum im Besitz des Antragstellers, unabhängig von der Funktion, die der Balkon einnehmen wird.

Ein geschlossener Balkon bedeutet automatisch ein anderes Bauvorhaben als ursprünglich gedacht. Deshalb ist eine Genehmigung erforderlich. Hier sind die Schritte, die Sie überprüfen müssen, um es zu erhalten:
1. Beschaffung der Baugenehmigung durch Antrag beim Büro für Bekanntmachungen und Einzelvereinbarungen im Rathaus, in dessen Umkreis sich die Wohnung befindet;
2. Einholung der schriftlichen Zustimmung der Eigentümergemeinschaft;
3. Erhalten des technischen Projekts mit Hilfe eines Konstruktionsbüros;
4. Einreichung des Projekts zur Erlangung der Baugenehmigung. Das Projekt umfasst die Baugenehmigung, das technische Projekt, das architektonische Memorandum und die Vermessung.

Üblicherweise ist die erhaltene Baugenehmigung je nach Rathaus zwischen einem Monat und sechs Monaten oder sogar noch länger haltbar.

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