Mehrwertsteuer Steuern und Geb?hren. Steuernachrichten von 2023 in ImmobilienMehrwertsteuer Steuern und Gebuhren. Steuernachrichten von 2023 in Immobilien

Blog
03.01.2023
Mehrwertsteuer Steuern und Geb?hren. Steuernachrichten von 2023 in ImmobilienMehrwertsteuer Steuern und Gebuhren. Steuernachrichten von 2023 in Immobilien


Sicherlich wäre die rumänische Wirtschaft ohne die zahlreichen steuerlichen Änderungen, die Jahr für Jahr erscheinen, ohne all die Gesetze, die von der für das Land verantwortlichen Partei geändert werden, viel stabiler und wohlhabender. Der Mangel an Ausgewogenheit aus dieser Sicht wirkt sich gleichermaßen auf den privaten und den öffentlichen Sektor aus.

Wir alle haben uns an die zahlreichen Änderungen aus steuerlicher Sicht gewöhnt, die Anfang 2023 in den Vordergrund gerückt wurden. Im heutigen Material sprechen wir über die wichtigsten Änderungen, die sich auch auf den Immobilienmarkt auswirken werden.

Die steuerfreie Obergrenze von 450.000 RON ist verschwunden
Bis Ende 2022 war jede natürliche Person, die eine Immobilie billiger als 450.000 RON verkaufte, von der Einkommenssteuer befreit. Eine Steuer von 3 % wurde nur für Beträge erhoben, die die Obergrenze von RON 450.000 überstiegen.

Neues Jahr, neue Steuern
Ab Januar dieses Jahres erhebt der rumänische Staat eine andere Steuer für Immobilientransaktionen, die von natürlichen Personen getätigt werden. Bei Gebäuden, die bis einschließlich 3 Jahre im Besitz sind, beträgt die Steuer 3 % für Bauten aller Art und die dazugehörigen Grundstücke sowie für Grundstücke jeglicher Art ohne Bauten.

Für die oben genannten Immobilien, die länger als 3 Jahre im Besitz sind, nehmen die Eigentümer 1% des Transaktionsbetrags aus der Tasche, um die Steuer auf die Immobilientransaktion zu zahlen.

5% Mehrwertsteuer beim Kauf eines Einfamilienhauses
Bis Ende 2022 waren bei allen Immobilien mit einem Preis von weniger als 450.000 RON 5 % Mehrwertsteuer inbegriffen, ohne Begrenzung der Anzahl der gekauften Immobilien. Für Gebäude, die teurer als 450.000 RON sind, wird immer noch eine Mehrwertsteuer von 5 % erhoben, aber nur eine Immobilie kann von derselben Person gekauft werden.

Auch in diesem Sinne bringt der Jahresbeginn Veränderungen mit sich. Immobilien mit einem Preis von bis zu 600.000 RON können von natürlichen Personen auch mit 5% Mehrwertsteuer erworben werden, jedoch nur für den Kauf eines einzelnen Hauses durch dieselbe Person.

Sehen Sie hier unser komplettes Immobilienangebot.
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Wir alle haben uns an die zahlreichen Änderungen aus steuerlicher Sicht gewöhnt, die Anfang 2023 in den Vordergrund gerückt wurden. Im heutigen Material sprechen wir über die wichtigsten Änderungen, die sich auch auf den Immobilienmarkt auswirken werden.

Die steuerfreie Obergrenze von 450.000 RON ist verschwunden
Bis Ende 2022 war jede natürliche Person, die eine Immobilie billiger als 450.000 RON verkaufte, von der Einkommenssteuer befreit. Eine Steuer von 3 % wurde nur für Beträge erhoben, die die Obergrenze von RON 450.000 überstiegen.

Neues Jahr, neue Steuern
Ab Januar dieses Jahres erhebt der rumänische Staat eine andere Steuer für Immobilientransaktionen, die von natürlichen Personen getätigt werden. Bei Gebäuden, die bis einschließlich 3 Jahre im Besitz sind, beträgt die Steuer 3 % für Bauten aller Art und die dazugehörigen Grundstücke sowie für Grundstücke jeglicher Art ohne Bauten.

Für die oben genannten Immobilien, die länger als 3 Jahre im Besitz sind, nehmen die Eigentümer 1% des Transaktionsbetrags aus der Tasche, um die Steuer auf die Immobilientransaktion zu zahlen.

5% Mehrwertsteuer beim Kauf eines Einfamilienhauses
Bis Ende 2022 waren bei allen Immobilien mit einem Preis von weniger als 450.000 RON 5 % Mehrwertsteuer inbegriffen, ohne Begrenzung der Anzahl der gekauften Immobilien. Für Gebäude, die teurer als 450.000 RON sind, wird immer noch eine Mehrwertsteuer von 5 % erhoben, aber nur eine Immobilie kann von derselben Person gekauft werden.

Auch in diesem Sinne bringt der Jahresbeginn Veränderungen mit sich. Immobilien mit einem Preis von bis zu 600.000 RON können von natürlichen Personen auch mit 5% Mehrwertsteuer erworben werden, jedoch nur für den Kauf eines einzelnen Hauses durch dieselbe Person.

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